AGB´s

Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen Tierheilpraktiker (THP) und Kunde als Behandlungsvertrag gemäß § 611 Abs. 1 BGB. Abweichende Vereinbarungen, Bedingungen, Ergänzungen und Abstriche gelten nur nach schriftlicher Bestätigung meinerseits.

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das generelle Angebot des Tierheilpraktikers annimmt und sich an den Tierheilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet. Der THP ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z.B. wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, der Tierheilpraktiker aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikt bringen können.) Hierbei bleibt der Honoraranspruch des Tierheilpraktikers für die bis zur Abweisung entstandenen Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung, erhalten. 

Untersuchung und Behandlung erfolgen gem. §§ 611 und 612 BGB sowie auf der Grundlage der AGB.

Behandlung

Alle Behandlungen erfolgen auf Wunsch der Halterin oder des Halters unter der Maßgabe, das Tier ganzheitlich zu behandeln.

Haftung

Die Therapeutin schließt jegliche Haftung für Schäden am Tier aus, die durch Behandlungsempfehlungen oder Therapien entstanden sind. Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind- soweit nach BGB zulässig – ausgeschlossen.

Termine und Terminabsagen

A) Untersuchungs- und Behandlungstermine etc. gelten als vertraglich vereinbart, wenn diese auf dem Postweg, per Email, mündlich oder fernmündlich von mir bestätigt wurden. Mit der Bestätigung kommt es somit zu einen Behandlungsvertrag und gleichzeitig einer Zustimmung meiner allgemeinen Geschäftsbedingungen.

B) Bei kurzfristigen Absagen (innerhalb von einem Werktag) vor dem Termin, wird eine Ausfallgebühr von 30 € in Rechnung gestellt.

C) Tritt der Kunde bei Ankunft des THP von dem Behandlungsvertrag zurück oder ist am vereinbarten Termin nicht anwesend, werden die für den Termin anfallenden Behandlungskosten zu 100% in Rechnung gestellt.

Ausgenommen von dieser Rechnung sind wichtige, unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.